Man mag ja über das neue Mietrecht streiten können. Ob nun die Ausweitung der Rechte der Vermieter wirklich gerecht ist, ist sicher streitbar. Auch ob die Deckelung der Mieterhöhungen am Problem der fehlenden Wohnungen, denn dadurch steigen die Mieten hauptsächlich überproportional, wirklich was ändert, ist mehr als fraglich. Aber bei allen Punkten, über die man sich in aller Ruhe streiten kann, finde ich eines bei dem neuen Mietrecht wirklich erschreckend, und verstößt nach meiner Auffassung eindeutig gegen deutsche Rechtsgrundsätze.
Sollte ein Vermieter, wegen Mietrückständen, einen Prozess vor einem Gericht anstrengen, wird sein Fall dort bevorzugt behandelt. Solche Klagen sollen anderen Zivilprozessen vorgezogen werden. Hierbei wird eindeutig die Gleichbehandlung vor Gericht verletzt.
Sicher, es gibt Mietnomaden, und man sollte Ihnen das Handwerk legen. Aber nicht nur Vermieter von Wohnungen haben Probleme damit, ihre berechtigten Forderungen einzuklagen. Wir kennen die schlechte Zahlungsmoral überall. Gerade im Bauhandwerk, bzw. im Baunebenhandwerk ist eine schlechte Zahlungsmoral geradezu sprichwörtlich geworden. Wenn ein kleiner Handwerksbetrieb vor Gericht hohe Forderungsrückstände einklagen muss, hängt schnell, wenn das Verfahren lange dauert, die Existenz dieses Betriebes, des Eigentümers, der Angestellten und deren Familien an diesem Verfahren.
Spart der Staat aber an einer ausreichenden Kapazität der Justiz, verringert er den Rechtsstaat, amputiert einen Teil davon. Kommt der Staat dann noch auf den Gedanken, anstatt für eine ausreichende Kapazität in der Justiz zu sorgen, damit es keine lange Wartezeiten bis zu den Verhandlungen gibt, stattdessen einige klagende Gläubiger vorzuziehen, werden automatisch die anderen klagenden Gläubiger nach hinten geschoben,sie müssen noch länger warten als bisher.
Bei allem Verständnis für Vermieter von Wohnungen, bei ihrem Problem mit den Mietnomaden, sollte sich jeder klar darüber sein, dass Vermieter nicht die Einzigen sind, die hinter ihrem Geld herlaufen. Eine Bevorzugung vor Gericht widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Ist ist Unrecht, wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Justiz, per Gesetz, aufgehoben wird.
Es darf nicht heißen: „Alle sind vor der Justiz gleich, nur Vermieter von Wohnungen sind etwas gleicher.“
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