Wer fordert, das BGE wäre ein Menschenrecht und der Staat hätte die Pflicht für dieses BGE zu sorgen, sollte erst einmal definieren, wer und was der Staat ist und in welchem Zusammenhang die Gesellschaft zu dem Staat steht, bzw. der Staat zu der Gesellschaft – und damit zu jedem Einzelnen.
Der Staat ist der legislative, exekutive und judikative Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Also ist eigentlich die Gesellschaft der Staat. Somit wäre die Gesellschaft verpflichtet, für ein Existenzminimum für sich selbst zu sorgen. Also wir für uns. Wir, die angeblich einen Anspruch auf ein Existenzminimum haben, also durch diesen Anspruch für unsere Existenzgrundlage nicht unbedingt selbst arbeiten müssen, sind die Leute, die verpflichtet sind zu arbeiten, also die Leistung zu erbringen haben, damit ein Existenzminimum für jeden vorhanden ist. Wir müssen die Leistung erbringen, also arbeiten, damit wir uns ein Existenzminimum garantieren können, das uns das Arbeiten erspart.
Ist der Staat aber nichts anderes, als der legislative, judikative und exekutive Zusammenhalt unserer Gesellschaft, geht die Forderung an ein Grundeinkommen an die Gesellschaft über, und da jeder von uns ein Teil der Gesellschaft ist, in erster Linie an jeden Einzelnen selbst.
Was auch bedeutet, dass eben die Gesellschaft nur dann verpflichtet ist, jemanden zu unterstützen, wenn er/sie wirklich Hilfsbedürftig ist. Niemand hat das Recht, von seinem Nachbarn eine Unterstützung zu verlangen, wenn er/sie die Unterstützung nicht benötigt.
Denn letztendlich ist ein Menschenrecht ein Recht auf Gegenseitigkeit. Das heißt, verlangen wir von unseren Nachbarn,
dass er uns unterstützt, ohne das wie seine Unterstützung benötigen, er uns also ein BGE gibt, hätte der Nachbar das gleiche Recht auch umgedreht, uns gegenüber.
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