Es ist ein Trauerspiel.
Erst letztes Jahr hat die EU-Kommission das Pestizid Fipronil für die Behandlung von Mais- und Sonnenblumensaatgut verboten. Ausgenommen von dem Verbot waren und sind Pflanzen, die in Gewächshäusern wachsen.
Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Ende 2013 dieses explizite so bestätigt.
Und nun die Kehrtwende.
An 120 Tagen im Jahr darf in Deutschland, ab sofort, wieder Fipronil benutzt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine Gefahr für die Pflanzen abzuwehren.
Die Einschränkung, „wenn es keine andere Möglichkeit gibt, eine Gefahr ...“ ist eine Gummibandbezeichnung, da man sich schon fragen kann, wann fängt eine Gefahr an?
Es gibt Menschen, die sehen erst eine Gefahr für sich, überfahren zu werden, wenn sie zu Fuß über die Autobahn gehen. Andere empfinden es schon als Gefahr, wenn sie nur einen Fuß aus der Haustür, auf den Gehweg, stellen.
Und was sind 120 Tage? Das sind vier Monate.
Von Anfang April bis Ende Juli – oder von Anfang Mai bis Ende August.
Da im Herbst, Winter und Frühfrühling sowieso nicht gespritzt werden muss, ist eine zeitliche Einschränkung quasi nicht gegeben.
Wir haben ein Bienensterben in ganz Europa. Die Aufhebung der Erlaubnis Fipronil sollte die Überprüfung ermöglichen, zu sehen, in wieweit die Bienenpopulation sich wieder erholt.
Bienen sind für viele Lebensmittel wichtig. Alle Nutzpflanzen, die sich durch Bienen bestäuben lassen, um Früchte tragen zu können, sind von Bienen abhängig.
Welche Interessen vertritt eigentlich das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittel.
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