Sicher gibt es Punkte bei dem TTIP, über die man reden kann, und über die man mit den USA ein Abkommen erreichen sollte. Früher wurde auch über so etwas verhandelt. Aber jetzt heißt es so schön, ein Freihandelsabkommen, und zwar komplett, ist alternativlos.
Einfuhrsteuern sollen den Handel behindern. Nun, warum gibt es keine Kommission, die sich um die Einfuhrsteuern, zwischen den USA und der EU, kümmert. In den letzten Jahrzehnten hat man die gegenseitigen Einfuhrsteuern angeglichen, bzw. verringert oder teilweise auch abgeschafft. Über den Rest kann man ja gerne verhandeln. Sind die USA und die EU der Auffassung, die gegenseitigen Steuern behindern den Handel, sie seien zu bürokratisch, kann man sie ja streichen. Da findet man sicher eine Einigung. Man kann doch eine Konferenz, auf eine Woche begrenzt, für das Thema ansetzen. Mit einiger organisatorischer Vorbereitung, müsste das doch wohl reichen. Dann könnte man einen Tag verhandeln (das dürfte wohl reichen) und hätte noch sechs Tage Wellness-Urlaub auf Staatskosten, und am Ende wird mit großem Tamtam alles, vor laufender Kamera, unterschrieben.
Genauso kann man technische Ausführungen angleichen, um Produktionskosten zu sparen. Die Angleichung der Blinker in der Autoindustrie sind da ja nur ein Beispiel. Gegen solche, und ähnliche Angleichungen, hat doch keiner etwas, solange sie nicht die Sicherheit oder die Gesundheit des „Kunden“ einschränken.
Wenn man aber nicht, wie in den Jahrzehnten und Jahrhunderten vorher, über einzelne Sachgebiete verhandeln möchte, um dafür dann jeweils einzelne Verträge abzuschließen, sondern das Motto „alles oder nichts“ läuft, und somit auch Sachgebiete unbedingt mit verhandelt werden sollen, die im Grunde nicht zu verhandeln sind (Investitionsschutzabkommen mit Schiedsgerichten z.B.), kann man sich nur „für nichts“ entscheiden.
Wenn es nur darum geht, um z.B. die Produktionskosten zu senken, in dem man Hormonbehandlungen für ein schnelleres Wachstum bei Tieren, z.B. bei Tierzucht für die Nahrungsmittelindustrie, für das ganze Gebiet, für das das TTIP gültig sein soll, zulässt, nur weil die Amerikaner diese Anwendung gewohnt sind, und sie die Produkte daraus auch nach Europa liefern wollen, dabei aber auf die Hormonbehandlungen nicht verzichten wollen, obwohl die Behandlung von Wachstumshormonen, entgegen dem europäischem Verbraucherschutz steht, ist das nicht hinzunehmen.
Es kann nicht sein, dass die Bestimmungen für den Handel, von den Wünschen der Händler (Hersteller und Unternehmen) bestimmt werden, und die Kunden, sich dann damit abfinden müssen.
Es gab eine Zeit, die, wie ich zugeben muss, schon etwas länger her ist, da hieß es, "der Kunde ist König". Schon so, auch ohne TTIP, sind viele Unternehmer von dieser Doktrin, außer innerhalb ihrer Werbung, bereits seit Langem davon abgewichen. Letztendlich führt das TTIP dazu, dass die Hersteller, die Händler und Unternehmer die Könige werden. Es ist ja nicht einmal geplant, irgendwelche Behandlungsmethoden, die von den bisherigen Bestimmungen abweichen (z.B. Gen- oder Hormonbehandlungen), bei den Waren so zu dokumentieren, dass der Kunde sie erkennen kann. Man befürchtet eine Benachteiligung, sollte der Kunde nachlesen können, was er alles mit kauft, wenn er etwas kauft.
Was ist aber mit der Benachteiligung des Kunden (der ja mal der König war), wenn er nicht weiß, was er da alles kauft, wenn er etwas kauft. Darf das Interesse des Herstellers, dass der Kunde nicht wissen soll, was in den Produkten enthalten ist, wirklich höher sein, als das Interesse des Kunden, zu wissen, was er für sein mühsam erworbenes Geld kauft?
Ein weiterer Knackpunkt bei dem TTIP ist, dass es auch niemals gekündigt werden kann, und auch nicht zumindest abgeändert werden kann, wenn sich schlichtweg eine Seite der Kündigung oder Abänderung verweigert. Besteht eine Seite auf das TTIP, ist es ein Vertrag für die Ewigkeit.
Die Behauptung, dass das Freihandelsabkommen eine erhebliche Wirtschaftssteigerung schaffen würde, ist auch mehr als fraglich. Wenn man mal von den Einsparungen und Bürokratievereinfachungen absieht, wenn man z.B. die Einfuhrsteuern cancelt, was, wie bereits gesagt, Vereinbarungen sind, die man auch ohne großen Aufwand durchführen könnte.
Europa mag zwar ein paar Autos mehr in die USA liefern können (auf Kosten der Autohersteller in den USA), aber unsere mittelständisch geprägte Landwirtschaft, wird nicht mit den riesigen Landwirtschaftsindustrieunternehmen der USA, in denen es Unternehmen gibt, bei denen mehrere zehntausend Rinder auf einer Ranch gezüchtet werden, oder Getreidehersteller, die, im Vergleich zu unseren Betrieben, Riesenunternehmen sind, mithalten können. Die Produktionskosten von Fleisch liegen in den USA bei 55% der Kosten, in der EU. Auch bei Getreide dürfte die Kostendifferenz ähnlich liegen.
Vergessen wir mal das Thema Chlorhuhn, was ich persönlich sowieso, ganz nebenbei, sehr albern finde. Unsere europäische Landwirtschaft, mittelständisch geprägt, wird den amerikanischen Großindustrieunternehmen, in der Landwirtschaft, nichts entgegenzusetzen haben. Die Folgen kann sich jeder ausmalen. Unser ganzes System der Landwirtschaft wird zusammenbrechen. Die ländlichen Gegenden werden zwangsweise veröden.
Alleine in der deutschen Landwirtschaft gibt es zurzeit (inklusive der Forstwirtschaft) ca. 600.000 Arbeitsplätze. In der ganzen EU beträgt die Zahl ungefähr 12,5 Millionen. Wie viele dieser Arbeitsplätze können gehalten werden, wenn diese „billigen“ Waren, aus landwirtschaftlichen Großindustrieunternehmen (unetikettiert, was dort alles enthalten ist) auf den europäischen Markt kommt.
Also was soll man – gesamt gesehen – gewinnen, wenn Europa mehr Autos in die USA liefern kann, und auf der anderen Seite, unsere gesamte Landwirtschaft unter einen Konkurrenzdruck gerät, den sie unmöglich kompensieren kann? Kaufen die Konsumenten in den USA deshalb mehr Autos? Ich glaube nicht. Also wird irgendjemand dann weniger Autos produzieren. Zum großen Teil die USA selbst. Arbeitsplätze würden also in dem Bereich nur verschoben werden. Und bei uns wird kaum ein Landwirtschaftsbetrieb so produktiv arbeiten können, wie diese riesigen Landwirtschafts-Industrie-Betriebe, in den USA.
Wie gesagt, um Einfuhrsteuern zu streichen, technische Vereinfachungen, die keinen Einfluss auf die Sicherheit, Gesundheit des Kunden und Umweltschutz haben, benötigt man nicht das komplette Paket TTIP, bei dem es sich letztendlich nur um die Vorteile der Händler, Hersteller und Unternehmer dreht, egal, ob davon die Kunden (Bevölkerung), und auch die Umwelt, Nachteile bekommen (oder nicht).
Dass es sich nur um die Vorteile der Hersteller, Händler und Unternehmer dreht, sieht man daran, wer als „Berater“ zu den Verhandlungen eingeladen wurde. Lobbyisten der Wirtschaftsverbände. Kein Einziger, der sich für Verbraucher- oder Umweltschutz einsetzt, wurde eingeladen.
Muss man da wirklich noch fragen, wessen Interessen von unseren „Volksvertretern“ dort vertreten werden?
Wir brauchen aber, um die Erde für zukünftige Generationen zu erhalten, ganz andere globale Verträge, und wenn die jeweiligen Verhandlungspartner, bei den internationalen Klimagipfeln (und ähnlichen Konferenzen), genauso viel Interesse (und Kampfbereitschaft) zeigen würden, wie die Verhandlungspartner, inklusive der Lobbyisten, die die Wirtschaftsinteressen vertreten, es beim TTIP tun, wären wir da schon sehr viel weiter gekommen. (dazu weiter unten noch mehr)
Und wenn wir erst einmal das Investitionsschutzabkommen haben, wird man nie wieder neue Gesetze verabschieden können, die Verbraucher- oder Umweltschutz erhöhen, ohne riesige Schadensersatzforderungen bezahlen zu müssen.
Kommen wir zu dem Investitionsschutzabkommen.
Das Investitionsschutzabkommen, in dem die ausländischen Investitionen besonders geschützt sein sollen, in dem die betroffenen (ausländischen) Unternehmen, sollte ein Staat seine Gesetze ändern, bei einem vermuteten Gewinnverlust, bei einem privaten Schiedsgericht einen Schadensersatz einklagen können, ist in jeglicher Hinsicht nicht zu akzeptieren.
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Es verstößt eindeutig und zweifelsfrei gegen das Grundgesetz
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Es wäre gegenüber inländischen Firmen ein Nachteil,
zu Punkt 1.
Dazu ist nicht viel zu sagen, es reicht, das Grundgesetz zu zitieren:
Artikel 92 des Grundgesetzes
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Artikel 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.
Artikel 98
(1) Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln.
(2) Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstößt, so kann das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittelmehrheit auf Antrag des Bundestages anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.
(3) Die Rechtsstellung der Richter in den Ländern ist durch besondere Landesgesetze zu regeln, soweit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 27 nichts anderes bestimmt.
(4) Die Länder können bestimmen, dass über die Anstellung der Richter in den Ländern der Landesjustizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß entscheidet.
(5) Die Länder können für Landesrichter eine Absatz 2 entsprechende Regelung treffen. Geltendes Landesverfassungsrecht bleibt unberührt. Die Entscheidung über eine Richteranklage steht dem Bundesverfassungsgericht zu.
Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Das Grundgesetz besteht also eindeutig und zweifelsfrei auf eine staatliche Rechtshoheit. Auch der Absatz 2 in dem Artikel 101 sagt nichts anders aus, sondern bezieht sich, auf Gerichte, wie z.B. das Sozialgericht, das aber eben auch unter staatlicher Rechtshoheit steht.
Zu Punkt 2
Das Investitionsschutzabkommen soll Investitionen im Ausland schützen. Sollte man in Deutschland, z.B. nachdem man einfach alle Bedenken beiseitegeschoben hat, das Fracking erlauben, und man würde eventuell nach mehreren Jahren, sagen wir mal, nach zehn Jahren, feststellen, dass die Bedenken doch berechtigt waren, und Umwelt- und Gesundheitsschäden auftreten, die ein Fortsetzen von Fracking unverantwortlich machen, und Deutschland würde daraufhin das Fracking verbieten, könnten ausländische Investoren dann den deutschen Staat auf Schadensersatz, für den vermutlich entgangen Gewinn, verklagen.
Wohlgemerkt, nur die ausländischen Firmen. Für deutsche Firmen, die im Inland die gleichen Investitionen getätigt haben, soll das Investitionsschutzabkommen angeblich nicht gelten. Die müssten den üblichen Klageweg, durch die deutschen Gerichtsinstanzen gehen.
Konsequenterweise müsste das Investitionsschutzabkommen also, sollte es eine Gleichbehandlung von Unternehmen garantieren, für alle Unternehmen, die in Deutschland investieren, gelten. Ansonsten könnten Firmen eigentlich nur noch langfristige Investitionen im Ausland tätigen, und nicht im eigenen Land, wenn sie denn den gleichen Schutz haben möchten. Sollte ein deutsches Unternehmen also bei uns mit dem Fracking starten wollen, wäre die logische Konsequenz, dass es dafür ein Tochterunternehmen im Ausland gründen müsste, um dann auch hier die Vorteile eines Investitionsschutzabkommens genießen zu können. Was wiederum heißen würde, dass die Steuern, die dieses Unternehmen erwirtschaftet, im Ausland landen.
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Aber was bedeutet das Investitionsschutzabkommen überhaupt für die Bevölkerung, für den Staat, und letztendlich für uns alle – auf der Erde.
Bleiben wir erst einmal beim Fracking, unter der Voraussetzung, dass das Investitionsschutzabkommen rechtlich etabliert wurde.
Sollte, nachdem, wie beschrieben, das Fracking, nachdem man alle Bedenken, mit Hilfe der Lobbyisten der jeweiligen Firmen und Verbände, beiseitegeschoben hat, genehmigt wurde, doch feststellt werden, dass die Bedenken berechtigt waren, und, bleiben wir bei Deutschland, Deutschland dann per Gesetz das Fracking verbieten (muß), da der Staat verpflichtet ist, Schaden vom Volke abzuwenden, würde der Staat auf viele Milliarden Euro Schadensersatz verklagt werden.
Das würde für Deutschland heißen, dass es:
a) entweder finanziell völlig unbeweglich werden würde, da es erhebliche Mengen der Steuereinnahmen für solche Schadensersatzzahlungen ausgeben müsste (es würde ja nicht nur beim Fracking bleiben).
b) entsprechend Steuern zusätzlich erheben müsste, da der Staat den Schaden an den staatlichen Finanzen auf die Steuerzahler abwälzen müsste. Letztendlich müsste, wie auch immer, der Steuerzahler dafür zusätzlich zahlen, dass er nicht weiter gesundheitlich geschädigt wird, oder er weiterhin in einer lebenswerten Umgebung leben kann.
Entweder verarmt also Deutschland als Staat – oder die in Deutschland lebende Bevölkerung.
Der Staat ist aber vom Volk gewählt, und hat daher in erster Linie für das Wohl des Volkes da zu sein, und wenn wir die Umgebung mit einbeziehen, auch für das Wohl unserer Nachkommen. Auch für die nächsten Generationen ist die jeweilige heutige Regierung verantwortlich. Sie darf nicht nur bis zum nächsten Wahltermin oder für die jetzt lebende Generation denken, sondern sie trägt auch für die zukünftigen Generationen die Verantwortung. Zumindest, soweit ihr jetziges Handeln die Lebensumstände der zukünftigen Generationen beeinflusst.
Nicht für die Unternehmen ist die Gesellschaft vorhanden. In unsere Gesellschaft sind Unternehmen und Unternehmen wichtig. Auch wichtig, um angemessene Arbeitsplätze zu schaffen und Produkte für die Bevölkerung. Aber letztendlich darf der Wunsch eines Unternehmens oder eines Firmenbesitzers, Gewinn zu erwirtschaften, nicht so wichtig sein, dass die Gesellschaft dadurch geschadet wird. Wenn der Wunsch nach Gewinnsteigerung, der Gesellschaft schadet, muss die Gesellschaft Vorrang haben.
Artikel 14, Abs. 2 des Grundgesetzes:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Ein Unternehmer, bzw. ein Unternehmen hat das Interesse, seinen Gewinn zu steigern. Der Staat hat aber die Aufgabe, für das Wohl des Volkes zu sorgen, und hat letztendlich die Interessen der Unternehmen so mitzusteuern, dass sie dem Wohle des Volkes dienen, oder dem Volk zumindest nicht schaden.
Dient die Wirtschaft nur noch sich selbst, und hat nur noch die eigenen (Gewinn-) Interessen im Blick, zum Schaden des Volkes, hat der Staat entsprechende Entscheidungen zu treffen – gegen den Egoismus der Wirtschaft.
Gewinnmaximierung um jeden Preis, verstößt gegen den Sinn des Grundgesetzes (Artikel 14, Absatz 2).
Es kann daher nicht angehen, und widerspricht in jeglicher Hinsicht dem Gedanken des Grundgesetzes, wenn das Recht auf Profit (und auf Profitsteigerung um jeden Preis) einen gleich hohen Stellenwert bekommt, wie das Recht des Volkes auf Gesundheit und auf eine nachhaltige Umgebung (auch für die nächste Generation), und ein Schiedsgericht, mit privatwirtschaftlichen Richtern, abwägen darf, ob die Rechte des Volkes höher zu bewerten sind, oder niedriger, als die dann gleichwertigen Rechte der/des Wirtschaftsunternehmen/s.
Das Volk ist nicht für den Handel (das Unternehmen) da, sondern der Handel (das Unternehmen) für das Volk. Der Handel (das Unternehmen) darf solange vom Handel profitieren, so lange er das Volk damit nicht schadet. Dient die Wirtschaft nur noch sich selbst, und schadet der Wunsch (die Gier) nach Profit dem Volk, muss der Staat weiterhin das Recht haben, diesen Wunsch so zurechtzurücken, dass dem Volk kein Schaden entsteht. Wohlgemerkt, ein Unternehmer will Gewinn, und wie man oft sehen kann, nimmt er auch Schaden am Volk in Kauf. Wäre es nicht so, würden so manche Unternehmensentscheidungen (das fängt schon bei Lohndumping an) anders ausfallen.
Denken wir auch an die Klage von Philip Morris, das Australien auf Schadensersatz verklagt, weil in Australien nur noch Zigaretten in neutralen Packungen verkauft werden dürfen, und daher zu befürchten ist, dass weniger Menschen rauchen werden.
Denken wir an die Beschriftung von Lebensmittelverpackungen. Selbst der halbherzige Vorstoß der EU-Kommission, Inhalte, Fett- und Zuckergehalt deutlich darauf zu dokumentieren, wurde auf Bestreben der Wirtschaftslobbyisten so verwässert, dass es im Grunde ein Gesetz ist, das keinen Wert hat.
Selbst Krankenkassen versuchen sich um teure Operationen und Pflegekosten zu drücken, und versuchen die Sache, im Zweifel über viele Jahre, durch Gerichtsverfahren zu verzögern, in der Hoffnung, dass die Zeit und Natur, das Problem von alleine löst.
Es wäre naiv zu glauben, dass die Unternehmen sich für das Wohl Ihrer Kunden interessieren. Sie interessieren sich zu oft nur für ihren Profit. Und das eben oft ganz bewusst auf Kosten der Kunden oder/und der Mitarbeiter.
Eine Abwägung in einigen Fällen, durch private Schiedsgerichte, ob die Interessen der Wirtschaft höher zu bewerten sind, als der Schaden für die Bevölkerung, verstoßen verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz.
Alleine deshalb ist es sehr bedenklich, dass bei den Verhandlungen, neben den Verhandlungspartnern, nur Lobbyisten der einzelnen Wirtschaftsverbände an den Verhandlungen beteiligt sind. Verbände des Verbraucherschutzes, und des Umweltschutzes, sind nicht anwesend.
Überhaupt werden, wie schon beschriebe, nach Inkrafttreten des Investitionsschutzabkommens, keine Gesetze mehr, für größeren Umweltschutz, in die Wege geleitet werden können.
Unsere Meere verdrecken. Riesige Plastikmassen schwimmen dort in Strudeln, und sorgen letztendlich nicht nur für den Tot von Millionen von Tieren, sondern das Plastik kommt, durch Wellen und UV-Strahlung, klein zerschreddert, in unsere Nahrungsmittel zurück. Wir bekommen den CO² Ausstoß nicht in den Griff. Wird man in Zukunft, wenn das Investitionsschutzabkommen erst einmal in Kraft getreten ist, Gesetze, zur Vermeidung von Plastikmüll, zum Senken des CO² Ausstoßes, und anderen Maßnahmen zur Sicherung unseres Daseins, durchsetzen wollen, werden diese Gesetze daran scheitern, dass man die Schadensersatzklagen schlichtweg nicht finanzieren kann. Wir vergiften unsere Nahrungsmittel, genauso, wie die Flächen, die wir für die Nahrungsmittelherstellung benötigen. Wir zerstören unsere Umwelt, ohne die Folgen überhaupt überschauen zu können. Und da wir sie nicht überschauen können, ignorieren wir das Problem. Die Bienen-Population geht seit einigen Jahren stark zurück. Was passiert, wenn sie noch weiter zurückgeht. Haben wir überhaupt eine Vorstellung, bei wie vielen Lebensmitteln wir von einer Pollenbestäubung, durch die Bienen, abhängig sind? Aber wir ignorieren das Problem, verharmlosen es, reden es klein und erlauben es weiter, weitflächig Pflanzenschutzmittel zu verstreuen. Und wenn die EU dieses begrenzt, wie letztes Jahr, wird die EU-Kommission so lange durch die Lobbyisten bearbeitet, bis die Einschränkung fast komplett zurückgenommen wird.
Ein weiteres Problem beim TTIP ist, dass, was ja ganz bewusst gewollt ist, die Länder außerhalb des TTIP, ausgegrenzt werden. Es gibt eine Studie, die besagt, dass durch das TTIP das BIP von Afrika um ca. 5% sinken wird. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass Afrika sich entwickeln kann. Bleibt Afrika zurück, wird Afrika zu uns kommen. Und das wollen wir bekannterweise nicht.
Statt eines TTIP, zum Wohle des Handels, müssten die Verhandlungspartner, mit genauso großem Einsatz, über den Zustand der Erde verhandeln, und wie wir ihn für die nächsten Generationen erhalten können. Auch das wird das TTIP, mit dem Investitionsschutzabkommen, in Zukunft stark einschränken. Es dreht sich beim TTIP nämlich um die Interessen der Wirtschaft.
Das Investitionsschutzabkommen ist ein wesentliches Thema beim TTIP. Nicht das Einzige, aber für die Unternehmen eines der wichtigsten.
Die Kritik wächst in Deutschland. Und was machen die Verantwortlichen?
Sigmar Gabriel, der, bevor er Wirtschaftsminister wurde, sich selbst als TTIP-Kritiker ausgab, spricht öffentlich davon, dass die Deutschen reich und hysterisch sind, und Frau Merkel möchte versuchen, das Abkommen noch dieses Jahr zum Abschluss zu bringen.
Das zeigt nicht nur, wie man mit der Kritik aus der Bevölkerung umgeht, sondern es erschafft noch ganz andere Probleme, die die Politiker zwar schon bemerkt haben, aber anscheinend nicht kapieren, dass ihr Verhalten die Schuld dafür trägt.
Ein Problem erkennt man an der Schelte, die die Politiker, sowie die Medien, in sozialen Netzwerken, wie z.B. Google+, bei Beiträgen über die Ukrainenkrise bekommen.
Die Politik verliert das Volk, da sie das Volk zu oft täuscht und ihm deutlich macht, dass es die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nimmt, und sie die Sorgen der Bevölkerung selbst dann nicht ernst nimmt, wenn sie das sogar in ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben hat, wie z.B. dass man die Bedenken der Bevölkerung, bei dem Thema Gentechnik, berücksichtigen wird.
Man merkt diesen Vertrauensverlust nicht nur dadurch, dass immer weniger Wahlberechtigte zu einer Wahl gehen, sondern auch, dass man lieber demjenigen glaubt, der von unseren Politikern als ein Lügner bezeichnet wird. Auch wenn er wirklich ein Lügner ist. Siehe Putin. Gerade bei der Offenheit, die sich im Internet aufzeigt, macht es internationale Politik, in so einer Krise, nicht leichter, wenn der Kontrahent auch noch im Internet nachlesen kann, dass die jeweilige andere Bevölkerung, eher ihm als der eigenen Regierung traut. Und wenn er dann noch, was ja nun wirklich kein großer Aufwand ist, eigene Mitarbeiter in die jeweiligen Sozialnetze einschleust, die auch noch für ihn Werbung machen, und diese dann dort als Wahrheitsermittler gefeiert werden, stärkt das eben auch seine Position. Letztendlich, wenn es hart auf hart kommt, kann er sich dann die Frage stellen, wie sollte ein demokratisch geführtes Land Krieg führen, wenn die eigene Bevölkerung, zumindest zum großen Teil, eher zum potenziellen Gegner hält als zur eigenen Regierung. Nicht dass es so weit kommen würde, aber bei jeder Verhandlung stärkt dieses Wissen die Position des vermeintlichen Gegners. Auch deshalb sollten unsere Politiker sich ernsthaft überlegen, ob sie nicht vielleicht doch das Volk ernst nehmen sollten, statt weiter, gegen das Volk, zu täuschen, tricksen und lügen.
Und „last but not least“ wächst daraus noch ein weiteres Problem, was die Politiker nicht unterschätzen sollten.
Man untergräbt das, was man christliche Werte nennt. Man stärkt den Wert, „nach so viel Profit“ wie möglich zu streben. Viele, die sich heute dem Islam, und ganz besonders dem sehr traditionellen Islam, den Salafisten und sogar dem gewaltbereiten Arm des Islam, z.B. dem IS zuwenden, tun dieses nicht, weil sie den Glauben an Allah gefunden haben, sondern sie tun es, weil sie den Glauben verloren haben, dass das, was diese Gesellschaft in ihren Sonntagsreden, egal ob in der Kirche oder in der Politik, predigt, auch das ist, was sie im Alltag dann vorlebt.
Und so, wie die Gesellschaft sich darstellt, wie die Politiker sich darstellen, wie viele Konzernlenker sich darstellen, denen es oft eben nur noch, auch weil es den Aktionären, die nur auf Dividende und Aktienkurs schauen, darum dreht, den Gewinn, um jeden Preis, zu maximieren.
Wir verkaufen unsere Werte. Und das eben auch beim TTIP. Da darf man sich nicht wundern, wenn sich immer mehr Menschen, mehr oder weniger radikal, von dieser Gesellschaft abwendet.
Es steckt eine viel größere Gefahr hinter dem TTIP (und CETA und TISA), und hinter dem Gedanken, der dahinter steckt, als wir uns vorstellen.
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