Gentechnik soll in Deutschland durch die Hintertür eingeführt werden

Es ist schon beeindruckend, wie man juristisch mit Worten jonglieren kann, um doch noch das zu bekommen, was man gerne bekommen möchte.


Da wird ein neues Verfahren von Genmanipulation entwickelt, und da dieses Verfahren zwar auch eine Genmanipulation, also Gentechnik ist, aber ein etwas anderes Verfahren als die bisherigen, fällt es nicht unter den juristischen Bereich, den man im Regulierungsgesetz für Gentechnik festgelegt hat.


Das ist schon bemerkenswert. Anstatt dann schnell zu reagieren, und schnell zu beschließen, auch dieses Verfahren, das technisch gesehen Gentechnik ist, da die Gene der Pflanzen manipuliert werden, unter das Regulierungsgesetz für Gentechnik zu stellen, erklärt man, dass das es juristisch keine Gentechnik ist, da dieses Verfahren nicht im Gentechnikgesetz berücksichtigt worden war.


Der sogenannte direkte Eingriff in die Genregulierung der Firma Cibus wird von dem Bundesamt für Verbraucherschutzes nicht als „Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft.


Umweltorganisationen, Fachleute, z.B. des Leibnizinstitutes, sind aber der Ansicht, dass es technisch eine Genmanipulation ist. Denn auch die Oligonukleotid-Technik, oder der direkte Eingriff in die Genregulierung, ist auch eine Veränderung der Gene.


Beim RTDS-Raps der Firma Cibus wird durch diese Genveränderung der Raps resistent gegen Pflanzenschutzmittel gemacht. Man kann also Pflanzenschutzmittel versprühen, bis, im wahrsten Sinne des Wortes, zur Vergasung.


Alles, was um den Raps herum ist, egal ob Pflanzen, Tiere, Insekten (z.B. Bienen), alles was sich irgendwie auf dem Feld (oder darunter) aufhält, wird mit dem Pflanzenschutzmittel vergiftet.


Die Europäische Kommission prüft zurzeit, ob mittels Oligonukleotid-Technik und anderen neuen Methoden gezüchtete Pflanzen unter die Gentechnik-Regulierung fallen.


Das, obwohl die Europäische Kommission noch am Prüfen ist, das Bundesamt für Verbraucherschutz, einfach jegliche Bedenken beiseiteschiebt, und das mit juristischen Feinheiten begründet, lässt fragen, wen das Bundesamt für Verbraucherschutz eigentlich schützen will.



Ein gemeinsames Forderungspapier von verschiedenen Verbänden:


Neue Gentechnik-Verfahren regulieren:







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Kommentare: 13
  • #1

    dr. müller (Mittwoch, 22 Juli 2015 13:47)

    kogge: passt jetzt natürlich ncith hier hin, aber respekt für ihr jobcenterbuch! habe ich es richtig verstanden, handelt es sich in lübeck um eine optionskommune? dort ist es möglich, dass beamte zum einsatz kommen, für die gelten besondere regeln, aber auch normale angestellte haben eine beratungspflicht! ich bin absolut dafür, dass sich beworben und um arbeit bemüht wird, aber auch die vermittlerin vor ort hat schnell die bewerbungskosten und reisekosten zu bearbeiten, sonst sehr unfair! auch sind die falschen maßnahmen sinnlos, da sollte gezielt gefördert werden, maßnhahme sollte passen!

  • #2

    Berthold Kogge (Donnerstag, 23 Juli 2015 10:23)

    Ich bin auch der Ansicht, dass sich beworben werden muss. Und wenn ein Job vorhanden ist, muss auch er auch angenommen werden. Und wenn der Job nicht gefällt, kann man immer noch, aus diesem Arbeitsplatz heraus, sich anderweitig bewerben.

    Und ich bin auch der Meinung, dass falsche Maßnahmen sinnlos sind. Das Geld, was da verpulvert wird, sollte man eher in den ersten Bildungsweg (z.B. in zusätzliche Lehrer) stecken.

    Aber darum dreht es sich in meinem Buch gar nicht. Hier wurde jemandem nicht nur der Wohnkostenzuschuss ungerechtfertigt gekürzt, sondern die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters hat, und das zeigen die entsprechenden Unterlagen eben eindeutig, in ihren Begründungen die Zahlungen zu verweigern, gelogen, sogar mit falschen Zahlen argumentiert. Obwohl man mehrmals dagegen Widerspruch eingelegt hat. Da muss man davon ausgehen, dass es ihr durchaus bewusst war, dass sie rechtswidrig handelt.

    Auch der Bürgermeister hat, kein Fehlverhalten feststellen können, und das Landessozialministerium hat sich jeder Prüfung verweigert.

    Auch der Geschäftsführer des Jobcenters hat, nur ein paar Tage vor der entsprechenden Gerichtsverhandlung, vor dem Lübecker Sozialgericht, (im Frühjahr 2014) jegliche Einsicht vermisst.

    Und was das Schlimme ist, als der Kläger vor dem Lübecker Sozialgericht recht bekam, hat dann das Jobcenter, nur ungefähr drei Wochen nach dem Urteil des Lübecker Sozialgerichtes, groß im örtlichen Wochenspiegel „wegen neuer Rechtslage“ dann für alle ALG II Empfänger die Richtlinien entsprechend geändert.

    Was daran direkt das Schlimme war, war nicht einfach die Tatsache, dass man dann die örtlichen Richtlinien entsprechend geändert hat, das wäre ja noch selbstverständlich, aber man sich dann nicht einmal auf das Urteil des Lübecker Sozialgerichtes berufen, sondern, unter Angabe des entsprechenden Aktenzeichens, auf ein Urteil des „Bundessozialgerichtes, aus Oktober 2010 (man beachte die Jahreszahl), die genau das also schon über drei Jahre früher das für rechtens erklärt hatte, was dann das Jobcenter Lübeck, im Frühjahr 2014 als eine „neue Rechtsprechung bezeichnet hat.

    Und – da belegt wurde, dass die stellvertretende Geschäftsführerin schon am Anfang dieser Auseinandersetzung bewusst mit falschen Zahlen jongliert hat, muss man davon ausgehen, dass das Jobcenter sich seines rechtswidrigen Verhaltens durchaus bewusst war.

    Fakt ist, ein Arbeitsloser muss sich an Regeln halten. – Aber auch der Staat muss sich an Regeln, und ganz besonders an Gesetze halten. Und gerade bei Sozialfragen ist der Staat besonders in der Pflicht. Einmal, weil es die trifft, die sowieso nichts haben, und dann noch, weil man bei solchen behördlichen Auseinandersetzungen in sozialen Fragen, die Behörde nicht einmal über ein Verwaltungsgericht direkt verklagen kann. Das wird nämlich per Gesetz ausgeschlossen. Was wiederum heißt, dass man entgegen dem entsprechenden „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz“ § 36 die Verantwortlichen nicht persönlich zur Verantwortung ziehen kann.

    Der Betroffene muss ausharren, bis das Sozialgericht entscheidet, und das kann eben durchaus mehrere Jahre dauern, bis dann ein Verhandlungstermin, der dann oft nicht einmal eine halbe Stunde dauert, einberufen wird.

  • #3

    dr. mueller (Freitag, 24 Juli 2015 14:24)

    kogge: Ja, der in Not gekommene Bürger ist in der schwächeren Position, dies ist nicht problematisch und gesetzeswidrig, was Sie da schreiben! Urteile sind umzusetzen die Vermittlerin erwartet ja auch, dass sich der Arbeitslsoe bewirbt!Zu den Maßnahmen, ja, eine gute Weiterbildung kann Ihnen teilwiese etwas bringen, aber Idiotenkurse nützen niemanden etwas!Ich halte es auch für unglaublich, weiß, dass es dies gibt, dass Vermittlerin beim Jobcenter 3-4Monate für einfache Reisekosten/Vorstellungsgespräch braucht, kein guter Still, Zitat der Dame: Ist doch Ihr Geld, nicht meins, auf das gewartet wird. Oder es gibt Fälle, in denen schwerbehinderter Akademiker bei einem AWO-Alltagshelferkurs landen, obwohl sie nicht körperlich arbeiten dürfen, ich bin ja auch für Sanktionen, notfallls auch Entzug der Lesitung, es muss aber gerecht, sinnvoll und vernünftig miteiandner umgegangen werden!

  • #4

    dr.mueller (Freitag, 24 Juli 2015 14:34)

    koggge; korrektur oberer Text: Es ist natürlich problematisch und gesetzeswidrig, was Sie da schreiben!

  • #5

    Berthold Koggge (Samstag, 25 Juli 2015 17:33)

    Dr. Mueller: Ganz Ihrer Meinung. Und Schulungen müssen sinnvoll sein. Ansonsten kann man das Geld eben sinnvoller woanders ausgeben. Und solch schlechte "Mitarbeitermotivation", wie die von Ihnen erwähnte Vermittlerin, geht eben auch nicht. Das ist ein Unding.

  • #6

    dr.müller (Montag, 27 Juli 2015 13:02)

    Lieber Autor, als schwerbehinderter Sozialwissenschftler, der durchaus für Sanktionen und Bürgerarbeit eintritt, erlebe ich gerade Willkür! Ich bin seit Urzeiten arbeitslos aber bringe immer Bewerbungen, bin freundlich und pünktlich beim Jobcenter, würde nie einen Termin versäumen!Eine mir nahestehende Vermittlerin hat mich eingeladen und mich unter dem Vorzeichen eine Maßnahme würde mich näher an Arbeit bringen in eine Maßnahme hingeknuddelt- unter dem Vorzeichen der Freiwilligkeit und zusammen mit dem Geschäftführer der Maßnahme, der mir sagte, Maßnahme sei eine Art Dauerpraktikum um mir weiterzuhelfen und mich an Träger, Sozialverbände usw heranzuführen! Bin 4 Wochen geblieben, Maßnahme bringt nur Wanderungen, Ausflüge, keine Bewerbungen, einfache und sinnlose Vorträge. Ich musste als behinderter Mensch Tolietten reinigen, obwohl BA-Arzt sagte, körperliche Arbeiten nicht möglich!Jetzt bin ich krank geschriben, geht nicht mehr! War beim Vermittler, der will mich nicht herausholen, dies ist richtige Maßnahme für sie, sagt er mir, vorher am telefon sagte er, machen sie es , wenn sie wollen. Bin aber jetzt in einem Bundesprogramm des Ministeriums drin, werde wohl trotzdem aus Maßnahme geholt!Der Geschäftführer geht mir bis heute aus dem Weg-arglistige Täuschung fällt mir da ein!

  • #7

    Berthold Kogge (Dienstag, 28 Juli 2015 20:37)

    Sehr geehrter Dr. Mueller.

    Vorweg kurz Folgendes. Ich bin kein Rechtsanwalt und werde den Teufel tun, ihnen rechtlichen Rat zu geben, da ich genug Rechtsverständnis habe, um zu wissen, dass ich dabei in Teufelsküche geraten kann.

    Daher gleich vorweg, alles was ich hier jetzt schreibe, ist keine Rechtsberatung – und muss juristisch nicht richtig sein.

    Auch wenn Maßnahmen freiwillig sind, dürften diese, sobald Sie sich bereit erklärt zu haben, an diese Maßnahmen teilzunehmen, für Sie Pflicht werden. Sie mussten der Teilnahmen nicht zwingend, zusagen, aber nach der Zusage, die sicher per Unterschrift erfolgte, haben Sie einen Vertrag dafür unterschrieben. Dass ist wie bei Verträgen, die Sie unterschreiben. Sie müssen sie nicht unterschreiben, aber wenn Sie es getan haben …...

    Wie weit man Sie falsch beraten hat, da ja man ja sicher wusste, dass Sie behindert sind, und was in den Maßnahmen zu tun sei, ist eine heikle Sache. Und selbst wenn es wirklich arglistige Täuschung gewesen sein sollte (was, wie ich ja auch in meinem Buch beschrieben habe, durchaus passieren kann), muss man solche Vorwürfe im Zweifel beweisen können. „Im Zweifel für den Angeklagten.“

    Wenn Die Tätigkeiten mit Ihrer Behinderung nicht vereinbar ist, und es auch Ihr BA-Arzt sagt, dass Sie nicht körperlich arbeiten dürfen, kann ich, auch wenn ich von Anwälten nicht viel halte, nur den Rat geben, zum nächsten Amtsgericht zu gehen, sich einen Beratungshilfeschein holen (dazu die Unterlagen mitnehmen, dass Sie ALG II Empfänger sind, die Unterlagen über die Maßnahme, und wenn möglich auch einen Attest Ihres Arztes), und mit dem Beratungshilfeschein einen Anwalt, der auf soziale Fälle spezialisiert ist, aufzusuchen, und ihm den Fall zu erklären. Das ist nicht ganz kostenlos. Sie haben eine Pflichtbeitrag zu zahlen, der aber überschaubar (ungefähr10-20 €) beträgt. Den Rest holt sich der Rechtsanwalt vom Gericht, oder von welcher Behörde auch immer.

    Wie schon letztens erwähnt. Eine Klage vor einem Verwaltungsgericht können Sie nicht einreichen. Ob eine Klage vor dem Sozialgericht sinnvoll ist, kann nur der Anwalt entscheiden. Vielleicht würde es aber schon reichen, wenn der Anwalt seine Bedenken dem Jobcenter mitteilt und fordert, Ihre Anwesenheitspflicht bei der Maßnahme, mit der Begründung aufzuheben, weil Ihnen der Umfang, auch in Zusammenhang Ihrer Behinderung, nicht bewusst gewesen war.

    P.S. Ich zweifel daran, dass solche, doch sehr persönlichen Fragen, hier im Blog richtig sind. Auf meine Startseite der Webseite, ist unten eine E-Mailadresse. Ich gehe doch davon aus, dass Sie eine E-Mailadresse habe. Ich will Sie hier nicht aussperren, und wir können, von mir aus, hier weiter uns unterhalten. Aber ich zweifel daran, dass das hier der richtige Ort ist.

  • #8

    dr.mueller (Mittwoch, 29 Juli 2015 14:01)

    Lieber Autor, danke, natürlich heiße ich nicht Dr. Müller, Fall hat sich in Wohlbefinden verwandelt, wurde herausgeholt!Respekt für Ihre Seite, welches Ihrer beiden polit. Sachbücher wurde mehr beachtet?

  • #9

    Berthold Kogge (Mittwoch, 29 Juli 2015 17:00)

    Na - dass Sie nicht Dr. Mueller heißen, habe ich mir schon fast gedacht, nach dem ich den Link zu Yahoo, bei Ihrem ersten Kommentar hier gesehen habe. Aber da Sie sich so genannt haben, wollte ich Sie auch so ansprechen.

    Dass Sie da raus gekommen sind, ist ja toll. Eine Sorge weniger.

    Was nun mehr verkauft wurde, weiß ich gar nicht. Da müsste ich die Abrechnungen durchsehen. Mehr Beachtung (wenn auch hauptsächlich in negativer Form), bekam im Internet das Buch über das BGE. Für eingefleischte BGE-Anhänger ist es ein Buch des Teufels. Und entsprechend hat man sich auch geäußert, bis hin zu Beleidigungen.

  • #10

    dr.mueller (Donnerstag, 30 Juli 2015 15:31)

    Lieber Autor, man muss doch ein Buch nicht mögen, kann es auch für inhaltlich falsch usw. halten, wieso Beleidigungen ? Werde ich nie verstehen! Man kann sich für ein reformiertes Grundsicherungsmodell mit Brügerarbeit usw. einsetzen, da hilft man den Armen mehr! Soll hier aber kein Thema sein, Respekt für Ihr Buch!

  • #11

    Berthold Kogge (Donnerstag, 30 Juli 2015 20:42)

    Dr. Mueller
    Die Frage nach einem BGE, ist für BGE-Befürworter keine politische Frage, sondern es es wie eine Religion. Wenn man aufzeigt, dass es gar nicht funktionieren kann, ist es genauso, als wenn man einem Fundamental-Christen sagen würde, es gibt kein Paradies. Man ist ein Ketzer.
    Danke für die Blumen.

  • #12

    dr,mueller (Freitag, 31 Juli 2015 11:09)

    Kogge: wahrscheinlich wurde Ihnen sogar unterstellt, Sie seien gegen den Sozialstaat! Man kann sich als Kritiker bestimmter JC-Praktiken bei ALG-2 outen, trotzdem ist man für manche Leute immer noch der Böse. Die behaupten, man würde Hartz-4 nicht kennen, muss mich vor denen aber auch nicht ganz "ausziehen".

  • #13

    Berthold Kogge (Samstag, 01 August 2015 18:49)

    Die haben mir noch was ganz anderes vorgeworfen. Aber lassen wir das hier. Es gehört eben eigentlich alles gar nicht hier her.