BREXIT - ein Warnschuss, und J. C. Juncker hört den Schuss nicht.

BREXIT – ein Warnschuss, und J. C. Juncker hört den Schuss nicht.

 

Die Auswirkungen, über das Referendum, in Großbritannien sind noch nicht einmal annäherungsweise zu erfassen, viele Politiker reden schon von Reformen, um die Bürger der EU „mitzunehmen“, da schießt der EU-Kommissionspräsident Juncker in eine ganz anderer Richtung.

 

Juncker erklärt neuerdings das CETA-Abkommen zu einem reinen EU-Abkommen, mit der Begründung, Handelsabkommen ist EU Sache.

 

Interessant dabei ist die Tatsache, dass das eine ganz neue Sichtweise ist, denn bis jetzt hießt es immer, die nationalen Parlamente müssten mit abstimmen.

 

Woher kommt aber dieser Sinneswandel.

 

Sollte CETA denn tatsächlich ein reines Handelsabkommen sein, hätte Juncker sogar formal recht. Aber CETA ist kein reines Handelsabkommen.

 

Der Investorenschutz, egal in welcher Form die dortigen Schiedsgerichte, um so einem Schutz, bei Streitigkeiten rechtlich nachzukommen, hat nur bedingt mit dem Begriff „Handel“ zu tun, und greift auf jeden Fall in die Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Nationen ein.

 

Wenn ich, als kanadische Firma, z. B. in Deutschland investieren will, und ich tue das, wird meine Investition dort, durch diesen Investitionsschutz, geschützt. Aber eine Investition ist kein Handel.

 

Wenn, stellen wir uns vor, eine Frackinganlage wird, nachdem der Investor mit vielen bunten Bildern, Grafiken und Statistiken aufgezeigt hat, Fracking wäre harmlos, genehmigt, und man stellt dann, vielleicht erst nach mehreren Jahren fest, dass das doch nicht so harmlos ist, und der Staat dann diese Genehmigung zurückzieht, kann das für den Staat und für den Steuerzahler sehr teuer werden.

 

Der Staat müsste im Grunde abwägen, ob er sich die Rücknahme der Genehmigung, zum Wohle der Bevölkerung, überhaupt leisten kann.

 

Der Staat ist zum Schutze der Bevölkerung da, und darf nicht in die Bredouille kommen, und, um weiterhin finanziell handlungsfähig zu bleiben, hier Kompromisse eingehen zu müssen, da die Entschädigungszahlungen, von einem Schiedsgericht ausgesprochen, seine Handlungsfähigkeit für seine Aufgaben als Staat, einschränken würden.

 

Und ein Schutz bei einer Investition in einem fremden Land hat nichts mit Handel zu tun.

 

Schiedsgerichte, die den Rechtsstaat aushebeln, hat nichts mit Handel zu tun.

 

 

Und da die jeweilige nationale Rechtsprechung direkt betroffen ist, ist das CETA ein sogenanntes Zwischenabkommen.

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